Wir möchten Informationen zu wichtigen Themen der Gemeinde und den Sitzungen zu liefern, über die in der Presse nicht immer berichtet wird oder wie leider am Samstag passiert, richtig gestellt werden müssen.
So lautet die Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 23. November 2024, daß das „ Projekt Pflegeheim zeitnah“ realisiert werden könnte. Ebenso heißt es in der Schwäbischen Zeitung: „Gemeinde favorisiert Standort auf privatem Grundstück“.
Wer an der Sitzung des Stiftungsrates oder der Gemeinderatssitzung vom 18. November teilgenommen hat, weiß, daß beide Punkte so nicht verabschiedet wurden.
Zur Sitzung des Stiftungsrates am 18.11.2024:
In der Sitzungsvorlage TOP 7, Punkt 1 heißt es:
„Der Bericht über die Ergebnisse der Gespräche mit Interessenten für die Investition und Betrieb eines Pflegeheims wird zur Kenntnis genommen“.
Rechtsanwalt Söchtig aus Friedrichshafen, der mit dem Bewerberverfahren beauftragt ist, berichtete über die Interessentengespräche, die in den vergangenen Wochen geführt wurden:
Was gibt der Markt her, gibt es überhaupt Interessenten für das kommunale Grundstück.
Er hat dazu 8 Gespräche geführt, ein Interessent hat abgesagt.
Es handelt sich um kirchlich orientierte, mittelständische und sonstige Interessenten.
Diese Interessenten bringen Erfahrungen für den Aufbau und Betrieb eines Pflegeheimes mit, bzw haben Partner genannt, die zusammen die Leistungen erbringen.
Alle Beteiligten schätzen die Investitionen auf über 20 Millionen.
( Die genaue Zusammenfassung können Sie im Ratsinformationssystem in seiner Präsentation ab Seite 14 nachlesen)
https://langenargen-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=152
Neu hinzugekommen ist nun die Alternative, daß ein privater Investor ein Grundstück kauft ( im Besitz der Fa. Deinböck, ca. 10350,00m2) und bebaut, das in der Nachbarschaft der kommunalen Grundstücke am Ortseingang liegt.
Dies ist eine neue Situation, die laut Herrn Rechtsanwalt Söchtig aber auch einige Fragen mit sich bringt.
Das Vergaberecht war vorbereitet, zu Weihnachten sollte das Vergabeverfahren gestartet werden. Wir haben es nun mit einer Alternative zu tun, die nicht im Vergaberecht abgebildet ist.
Die Gemeinderäte waren sich einig, daß die Formulierung „favorisierte Variante“ in der Sitzungsvorlage unter TOP 7, Beschlußvorschlag 2 nicht korrekt ist und ersetzt werden muß, da die Gemeinderäte bisher kaum Informationen zu diesem Projekt haben. Eine Vorstellung des Projektes am 09.12.2024 soll mehr Informationen und Klarheit bringen. Dieser Vorstellung wurde einstimmig zugestimmt.
Auch wenn Herr Bürgermeister Münder in der Gemeinderatssitzung ausdrücklich auf die Streichung des Begriffes „favorisiert“ in der Sitzungsvorlage hingewiesen hat, wurde es in der Berichterstattung der SZ übernommen.
Der Investor, bzw Betreiber hat aber auch die Forderung an die Gemeinde, daß die Anforderungen an die Bauleitplanung erfüllt werden müssen. Dies ist an dieser Stelle noch nicht der Fall (Außenbereich).
Eine Einschätzung von Seiten Herrn Rechtsanwalt Söchtig gibt es in der Präsentation ab Seite 26.
Ein Blick ins Ratsinformationssystem zur Stiftungsratssitzung lohnt sich auch in Hinblick auf die Wirtschaftspläne von 2024 und 2025. Für den Pflegeheimbetrieb wurde 2024 mit einer Unterdeckung von 988300,00€ ausgegangen. In der Schlußbemerkung für den Wirtschaftsplan 2025 geht man von einem ausgeglichenen Jahresergebnis aus und erwartet eine Reduktion des Abmangels um 166 600,00€.
Hier heißt es:
„Ziel muß es sein, durch die bestmögliche Auslastung der Einrichtung und der konsequenten Optimierung der Aufwandssituation das Defizit des Pflegeheims zu reduzieren.“ Ebenso heißt es: „ Ziel muß es sein, das Eigenkapital der Stiftung in Höhe von rund 3 750 000,00€ zu erhalten.“